Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 12 K 4547/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21401
FG Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 12 K 4547/08 (https://dejure.org/2011,21401)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.06.2011 - 12 K 4547/08 (https://dejure.org/2011,21401)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 12 K 4547/08 (https://dejure.org/2011,21401)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,21401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für Pensionspferdeeinstellung - Keine ermäßigte Besteuerung der Umsätze aus der Pensionspferdeeinstellung, wenn ein eigenständiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerpflicht bei Umsätzen aus der Pensionspferdehaltung eines gemeinnützigen Reitsportvereins

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsätze aus der Pferdepension eines gemeinnützigen Vereins sind umsatzsteuerpflichtig und unterliegen dem vollen Steuersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Keine USt-Freiheit bei Pensionspferdehaltung eines gemeinnützigen Reitsportvereins

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Umsätze aus Pferdepensionsleistungen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 772
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 03.04.2008 - V R 74/07

    Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen eines gemeinnützigen Golfvereins nach

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 12 K 4547/08
    Zur Begründung beruft sich der Kläger im wesentlichen auf die Entscheidung des BFH vom 3. April 2008 V R 74/07, BFH/NV 2008, 1631 (Golfverein).

    Die vom Kläger genannte Entscheidung des BFH vom 3. April 2008 V R 74/07, BFH/NV 2008, 1631 sei mit dem Streitfall nicht vergleichbar.

    Im Rahmen des Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b 1. Gedankenstrich der RL 77 / 388 / EWG kommt es nicht auf den Zweck der Einrichtung an, sondern darauf, ob eine Leistung für die Tätigkeit, für die Steuerbefreiung gewährt wird, unerlässlich ist (BFH-Urteil vom 3. April 2008 V R 74/07, BFH/NV 2008, 1631) und damit zum Kernbereich der Tätigkeit des Steuerpflichtigen gehört.

    Gehört eine Tätigkeit zum Kernbereich der Betätigung des Steuerpflichtigen, kommt es auf eine mögliche Konkurrenzsituation vielmehr nicht mehr an (BFH-Urteil vom 3. April 2008 V R 74/07, BFH/NV 2008, 1631).

    Dagegen lässt sich die Annahme des Klägers, dass jede Dienstleistung eines gemeinnützigen Vereins an Personen im Zusammenhang mit der Ausübung der sportlichen Tätigkeit per se eine Kernbereichstätigkeit und als solche automatisch unerlässlich im Sinne des Art. 13 Teil A Abs. 1 m der RL 77 / 388 / EWG sei, nach Auffassung des Senats aus dem Urteil des BFH vom 3. April 2008 (V R 74/07, BFH/NV 2008, 1631) nicht ableiten.

    Aus der Verwendung dieses, in dem Zitat des Klägers nicht wiederzufindenden Wortes folgt nach Auffassung des Senats, dass sich die Dienstleistung auch nach dem BFH-Urteil vom 3. April 2008 (V R 74/07, BFH/NV 2008, 1631) unmittelbar auf die eigentliche Sportausübung - im dortigen Streitfall die entgeltliche Zurverfügungstellung von Übungsbällen und der Anlage selbst - beziehen muss.

  • BFH, 19.02.2004 - V R 39/02

    Pensionspferdehaltung durch gemeinnützigen Verein

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 12 K 4547/08
    Die Steuerbefreiung ist ausgeschlossen, wenn auch nur einer der beiden Ausschlusstatbestände vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 V R 39/02, BStBl II 2004, 672).

    a) Der Kläger kann sich unmittelbar auf die Richtlinie berufen (BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 V R 39/02, BStBl II 2004, 672 m. w. Nachw.).

    An diesen Grundsätzen hat der BFH im Urteil vom 19. Februar 2004 (V R 39/02, BStBl II 2004, 672) festgehalten.

    Dieser Aspekt spielt bei der Pferdepensionshaltung durch gemeinnützige Vereine eine erhebliche Rolle, weil diese in erheblichem Umfang in Konkurrenz zu gewerblichen Pensionsställen stehen (BFH-Urteile vom 2. Oktober 1968 I R 40/68, BStBl II 1969, 43 und vom 19. Februar 2004 V R 39/02, BStBl II 2004, 672).

    Nach § 65 AO 1977 ist ein Zweckbetrieb gegeben, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen (Nr. 1), die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können (Nr. 2) und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb tritt, als es bei Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist (§ 65 Nr. 3 AO - BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 V R 39/02, BStBl II 2004, 672).

  • FG Köln, 22.01.2008 - 6 K 2707/03

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Einnahmen eines gemeinnützigen Reitervereins aus

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 12 K 4547/08
    Der Beklagte verweist schließlich auf die rechtskräftige Entscheidung des FG Köln vom 22. Januar 2008 6 K 2707/03, EFG 2008, 1829.

    Die Erfüllung des Satzungszweckes bedingt demnach vielmehr (lediglich), dass die Mitglieder in ihrer überwiegenden Mehrzahl über eigene Pferde verfügen, die sie reiten, aufstallen und pflegen (FG Köln - Urteil vom 22. Januar 2008 6 K 2707/03, EFG 2008, 1829).

    Bei der Prüfung, ob eine Einrichtung ohne Gewinnstreben eine Tätigkeit in unmittelbarem Wettbewerb mit Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer unterliegenden gewerblichen Unternehmen durchgeführt hat, kommt es auf die Konkurrenzsituation an, die auf dem Markt für die jeweilige Tätigkeit herrscht (BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BStBl II 2006, 481; ebenso FG Köln - Urteil vom 22. Januar 2008 6 K 2707/03 EFG 2008, 1829).

  • BFH, 02.10.1968 - I R 40/68

    Gemeinnützigkeit bei Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes durch

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 12 K 4547/08
    Der satzungsmäßige Zweck eines Reitsportvereins kann aber keineswegs allein durch Unterhaltung eines Pferdepensionsbetriebes erreicht werden und nur auf diesem Weg seine einzig mögliche Erfüllung finden (vgl. schon BFH-Urteil vom 2. Oktober 1968 I R 40/68, BStBl II 1969, 43).

    Dieser Aspekt spielt bei der Pferdepensionshaltung durch gemeinnützige Vereine eine erhebliche Rolle, weil diese in erheblichem Umfang in Konkurrenz zu gewerblichen Pensionsställen stehen (BFH-Urteile vom 2. Oktober 1968 I R 40/68, BStBl II 1969, 43 und vom 19. Februar 2004 V R 39/02, BStBl II 2004, 672).

  • BFH, 18.08.2005 - V R 20/03

    Umsatzsteuerpflicht der Abgabe von Speisen und Getränken in einem Musical-Theater

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 12 K 4547/08
    Es genügt nicht, dass die Dienstleistung nach den heutigen Anforderungen an den äußeren Rahmen der steuerbefreiten Tätigkeit üblich ist und von den Personen, denen gegenüber die Tätigkeit erbracht wird, erwartet und gerne in Anspruch genommen wird (BFH-Urteil vom 18. August 2005 V R 20/03, BStBl II 2005, 910).

    Eine Wettbewerbssituation wird weder dadurch ausgeschlossen, dass die fragliche Tätigkeit im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft nur gegenüber den Mitgliedern der Einrichtung durchgeführt wird, noch dadurch, dass in der unmittelbaren Umgebung der Einrichtung keine gewerblichen Unternehmer vorhanden sind und aus diesem Grund die fragliche Tätigkeit tatsächlich überwiegend nur gegenüber Mitgliedern der Einrichtung erbracht wird (BFH-Urteile vom 21. April 2005 V R 6/03, BStBl II 2005, 899 und vom 18. August 2005 V R 20/03, BStBl II 2005, 910).

  • BFH, 25.01.2006 - V R 46/04

    Steuerfreie Personalgestellung durch ein Krankenhaus

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 12 K 4547/08
    Unerlässlich ist eine Dienstleistung nur, wenn ohne sie die steuerbefreite Tätigkeit nicht möglich wäre; daran fehlt es, wenn die Dienstleistung für die steuerbegünstigte Tätigkeit entbehrlich ist (BFH-Urteile vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BStBl II 2006, 481; vom 27. April 2006 V R 53/04, BStBl II 2007, 16).

    Bei der Prüfung, ob eine Einrichtung ohne Gewinnstreben eine Tätigkeit in unmittelbarem Wettbewerb mit Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer unterliegenden gewerblichen Unternehmen durchgeführt hat, kommt es auf die Konkurrenzsituation an, die auf dem Markt für die jeweilige Tätigkeit herrscht (BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BStBl II 2006, 481; ebenso FG Köln - Urteil vom 22. Januar 2008 6 K 2707/03 EFG 2008, 1829).

  • BFH, 21.04.2005 - V R 6/03

    Bewirtungsleistungen als steuerfreie Nebenleistung eines Theaters

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 12 K 4547/08
    Eine Wettbewerbssituation wird weder dadurch ausgeschlossen, dass die fragliche Tätigkeit im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft nur gegenüber den Mitgliedern der Einrichtung durchgeführt wird, noch dadurch, dass in der unmittelbaren Umgebung der Einrichtung keine gewerblichen Unternehmer vorhanden sind und aus diesem Grund die fragliche Tätigkeit tatsächlich überwiegend nur gegenüber Mitgliedern der Einrichtung erbracht wird (BFH-Urteile vom 21. April 2005 V R 6/03, BStBl II 2005, 899 und vom 18. August 2005 V R 20/03, BStBl II 2005, 910).
  • BFH, 27.04.2006 - V R 53/04

    Tanzkurse eines gemeinnützigen Vereins

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 12 K 4547/08
    Unerlässlich ist eine Dienstleistung nur, wenn ohne sie die steuerbefreite Tätigkeit nicht möglich wäre; daran fehlt es, wenn die Dienstleistung für die steuerbegünstigte Tätigkeit entbehrlich ist (BFH-Urteile vom 25. Januar 2006 V R 46/04, BStBl II 2006, 481; vom 27. April 2006 V R 53/04, BStBl II 2007, 16).
  • BFH, 09.04.1987 - V R 150/78

    Für die Überlassung der Anlage eines gemeinnützigen Golfclubs an clubfremde

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 12 K 4547/08
    Zudem kann auf die Rechtsprechung des BFH zu § 65 Nr. 2 AO (BFH-Urteil vom 9. April 1987 V R 150/78, BStBl II 1987, 659) nicht zurückgegriffen werden.
  • FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 4943/05

    Greenfee-Einnahmen nach EG-Recht umsatzsteuerfrei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 12 K 4547/08
    aa) Die von dem Kläger angebotene Pensionspferdehaltung gehört allerdings nicht zum Kernbereich der Tätigkeit des Klägers (vgl. auch FG Köln - Urteil vom 20. Februar 2008 7 K 4943/05, EFG 2008, 892).
  • BFH, 16.10.2013 - XI R 34/11

    Zur Besteuerung der Umsätze eines gemeinnützigen Reitsportvereins aus einer

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 772 veröffentlicht.
  • FG Schleswig-Holstein, 18.02.2015 - 4 K 27/14

    Pensionspferdehaltung: Vorliegen einer einheitlichen Pensionsleistung - Keine

    Vielmehr stellt das Leistungsbündel eine sonstige Leistung eigener Art dar, in welcher die unterschiedlichen Elemente als unselbstständige Bestandteile aufgehen und deren prägender Charakter darin besteht, verschiedentliche (Grund-)Bedürfnisse von zur Ausübung des Freizeitsports untergebrachten Reitpferden zu befriedigen (vgl. dazu FG Köln, Urteil vom 22. Januar 2008, 6 K 2707/03, EFG 2008, 1829; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juni 2011, 12 K 4547/08, DStRE 2011, 1466; vgl. auch zur Überlassung von Sportanlagen im Rahmen eines Benutzervertrags BFH-Urteil vom 31. Mai 2001, V R 97/98, BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658).

    Eine Wettbewerbssituation wird dabei nicht dadurch ausgeschlossen, dass die fragliche Tätigkeit im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft nur gegenüber den Mitgliedern der Einrichtung durchgeführt wird und die streitgegenständliche Leistung daher nicht Außenstehenden angeboten werden kann (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juni 2011, 12 K 4547/08, DStRE 2011, 1466 m. w. N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht